Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene, eingebettet in einen Sarg, der Erde übergeben.
Bei dem Trauergespräch beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Grabarten, Särgen sowie Gestaltungsmöglichkeiten einer Erdbestattung.
Nach dem Saarländischen Bestattungsrecht muss der Verstorbene grundsätzlich spätestens 7 Tage nach Eintritt des Todes bestattet werden.
In Ausnahmefällen kann sich die Frist verlängern. Zum Beispiel um Tage wie Samstag, Sonn– und Feiertage, an denen eine Bestattung nicht durchgeführt wird.