Im Trauerfall

Wichtige Dokumente, die im Trauerfall benötigt werden. Im Todesfall werden für einen reibungslosen Ablauf Originaldokumente benötigt. Liegen Ihnen diese Dokumente nicht vor, sind wir Ihnen behilflich diese bei den jeweiligen Behörden anzufordern.

Wir übernehmen gerne alle Ihre Behördengänge und lassen Ihnen Ihre Zeit zum Trauern.

Folgende Dokumente werden benötigt:

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, oder Name der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer gesetzlicher Renten soweit diese bezogen wurden
  • Versicherungsunterlagen zur Abwicklung sonstiger bestehender Versicherungen (z.B. Sterbegeldversicherung)
  • Graburkunde, wenn bereits ein Grab vorhanden ist

War der Verstorbene verheiratet:

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, oder Name der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer gesetzlicher Renten soweit diese bezogen wurden
  • Versicherungsunterlagen zur Abwicklung sonstiger bestehender Versicherungen (z.B. Sterbegeldversicherung)
  • Graburkunde, wenn bereits ein Grab vorhanden ist

Wenn der Verstorbenen geschieden war.

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, oder Name der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer gesetzlicher Renten soweit diese bezogen wurden
  • Versicherungsunterlagen zur Abwicklung sonstiger bestehender Versicherungen (z.B. Sterbegeldversicherung)
  • Graburkunde, wenn bereits ein Grab vorhanden ist

Wenn der Verstorbenen verwitwet war:

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, oder Name der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer gesetzlicher Renten soweit diese bezogen wurden
  • Versicherungsunterlagen zur Abwicklung sonstiger bestehender Versicherungen (z.B. Sterbegeldversicherung)
  • Graburkunde, wenn bereits ein Grab vorhanden ist

Ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Gerne helfen wir Ihnen einen Übersetzer zu finden.

Für eine ausführliche individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns Ihren Beratungstermin.
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